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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12   

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https://dejure.org/2013,13122
LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 (https://dejure.org/2013,13122)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 (https://dejure.org/2013,13122)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 (https://dejure.org/2013,13122)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    TVG § 4 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Günstigkeitsvergleich zu Arbeitszeit und Entgelt aufgrund arbeitsvertraglich in Bezug genommener Tarifverträge; Feststellungsantrag zur eingeschränkten Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträge für die Zeit ab Geltendmachung tariflicher Ansprüche

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Höherer Stundensatz ist günstiger höheres Monatseinkommen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Höherer Stundensatz ist günstiger höheres Monatseinkommen

  • hensche.de

    Tarifvertrag: Günstigkeitsprinzip, Günstigkeitsprinzip

  • Betriebs-Berater

    Günstigkeitsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Günstigkeitsvergleich zu Arbeitszeit und Entgelt aufgrund arbeitsvertraglich in Bezug genommener Tarifverträge; Feststellungsantrag zur eingeschränkten Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträge für die Zeit ab Geltendmachung tariflicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Ist es besser, mehr zu verdienen oder weniger zu arbeiten?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Günstigkeitsvergleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Dem Begehren nach Feststellung des Umfangs der geschuldeten Arbeitszeit konnte als negativem Feststellungsantrag hinsichtlich einer wiederkehrenden Leistung kein höherer Wert als einem Beschäftigungsantrag beigemessen werden, der mit einem Monatseinkommen bewertet zu werden pflegt ( dazu BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95 = AP KSchG § 9 1969 Nr. 39 zu III der Gründe ).
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Es muss von vornherein feststehen, dass sich die getroffene Abrede zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt ( BAG, Versäumnisurteil vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13 ).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Bei dem danach vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich sind nur solche sachlich zusammenhängenden Arbeitsbedingungen vergleichbar und deshalb zu berücksichtigen, soweit nicht der Tarifvertrag wie auch der Einzelarbeitsvertrag Anhaltspunkte für ein abweichendes Vorgehen bieten ( sog. Sachgruppenvergleich; BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = AP GG Art. 9 Nr. 89 zu B III 1 b aa d. Gr. ).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Dies ergibt eine ergänzende Auslegung der Bezugnahmeklausel gemäß § 157 BGB, bei der es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede i.S.d. früherer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt, die aus Gründen des Vertrauensschutzes auf Verträge aus der Zeit vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 weiterhin zugrunde zu legen ist ( dazu BAG, Urt. vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - BAGE 132, 261 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 70 R 18 ff. ).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 496/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Der Kläger ist nicht gehalten, diejenigen Regelungsbereiche der Tarifverträge der DT AG zu benennen, die günstiger i.S.d. § 4 Abs. 3 TVG sind als die nunmehr gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG normativ geltenden Haustarifverträge der Beklagten ( vgl. BAG, Urt. vom 06.07.2011 - 4 AZR 496/09 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 90 R 19 ).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Eine solche Klausel kann weder als Tarifwechselklausel verstanden werden, noch kommt ihr ein konzernweiter Wirkungskreis zu ( BAG, Urt. vom 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - BAGE 138, 269 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92 R 37 ff. ).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Eine zu geringe Vergütung geleisteter Arbeitsstunden ist im Hinblick auf ein Arbeitszeitkonto ohne Bedeutung ( BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 8 R 25 ).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Aber auch in der widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses kann kein Vertrauen begründendes Verhalten gesehen werden, wenn damit vom Arbeitnehmer lediglich vollzogen wird, was ihm vom Arbeitgeber als geltende Rechtslage dargestellt worden war ( BAG, Urt. vom 22.02.2012 - 4 AZR 579/10 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 110 R 47 ).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage hätte er deshalb von jeder Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen können, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird ( dazu BAG, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 924/11 - NZA 2013, 156 R 22 ff. ).
  • LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12

    Tarifliche Arbeitsbedingungen; Fortgeltung nach Betriebsübergang; Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
    Daran änderte trotz der Wechselwirkung zwischen Zeit- und Umstandsmoment nichts, dass der Kläger erst mehr als vier Jahre nach dem Betriebsübergang geltend gemacht hat, sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel in einer teilweise günstigeren Rechtsposition als nach dem Tarifwerk der Beklagten zu befinden ( ebenso für einen vergleichbaren Fall: LAG Düsseldorf, Urt. vom 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12 - juris zu II. 3.2 d. Gr. ).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - hinsichtlich der Ziff. 3.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12

    Günstigkeitsvergleich

    Zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage ist das jeweilige Monatsentgelt der dafür zu erbringenden Arbeitszeit in der Weise gegenüberzustellen, dass der jeweilige Stundensatz berechnet wird (LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).(Rn.45).

    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage hätte er deshalb von jeder Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen können, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird (dazu BAG, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 924/11 - NZA 2013, 156 R 22 ff.; so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 Sa 1996/12

    Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Günstigkeitsvergleich - Arbeitszeit

    Daran zeigt sich die nach dem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag bestimmte Wertigkeit der geschuldeten Arbeitszeit (so auch Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 - und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12).

    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage konnte er deshalb von der Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für die sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird (ebenso Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitszeitbefreiung bzw. auf

    Mit Urteil vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Bestimmungen der Tarifverträge der DTAG mit Stand 24. Juni 2007 kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung finden, soweit sie günstiger sind als die tarifvertraglichen Regelungen der Beklagten und dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers 34 Stunden beträgt.

    aa) Aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - (AP Nr. 26 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip), durch das die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - teilweise zurückgewiesen worden ist, steht rechtskräftig fest, dass die Bestimmungen der Tarifverträge der DTAG mit Stand 24. Juni 2007 kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden, soweit sie für den Kläger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG günstiger sind als die kraft beiderseitiger Tarifbindung geltenden Haustarifverträge der Beklagten.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12

    Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und tariflicher Entgeltregelung

    Zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage ist das jeweilige Monatsentgelt der dafür zu erbringenden Arbeitszeit in der Weise gegenüberzustellen, dass der jeweilige Stundensatz berechnet wird (LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).(Rn.28).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - 15 Sa 1353/13

    Ausschlussfrist - Mehrarbeitsvergütung - Verjährung

    Insofern betrifft der hiesige Rechtsstreit teilweise gleiche Probleme wie sie auch in den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 (BAG: 4 AZR 587/13), vom 25.04.2013 - 5 Sa 1996/12 (BAG: 4 AZR 588/13) und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12 (BAG zuletzt: 10 AZR 882/13) abgehandelt wurden.
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